Wichtige Informationen – Update vom 15.12.2020
Liebe Kunden, trotz Lockdown ab dem 16.12.2020 darf unser Blumengeschäft laut Landesregierung NRW nach § 11 (1) Absatz 7 der Corona Schutzverordnung durch eine entsprechende Ausnahmeregelung weiterhin öffnen. Verkauft werden dürfen Schnittblumen, Sträuße, Gestecke, Topfblumen,…